Torsten Beneke stellt die Richtlinien vor
Artikel aus der Kreiszeitung vom 19.06.19
Damit geklärt ist, wann, wo und in welchem Umfang gemäht werden darf, hat die Samtgemeinde in Absprache mit dem Bauhof der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, der sich um die Pflege der Wegeseitenräume der Gemeindestraßen kümmert, vergangenes Jahr eine interne Richtlinie förmlich zu Papier gebracht. Diese beinhalte unter anderem, dass auf allen begrünten Flächen in der Samtgemeinde ab Mitte Juli das Gras gekürzt werden soll, keinesfalls jedoch vor dem 15. Juni.