Heimisches Alternativprogramm zur Schule / Regeln für Notbetreuung
Artikel aus der Kreiszeitung vom 17.03.2020
Nach Stand der Dinge dürfen die Eltern mit Berufen, auf die man während der Corona-Krise nicht verzichten kann, ihre Kinder in die öffentlichen Einrichtungen schicken. Dort muss eine Betreuung von 8 bis 13 Uhr vorgehalten werden. Lediglich in der Grundschule Bruchhausen-Vilsen musste von dieser Ausnahmeregelung gestern eine Familie Gebrauch machen. „Wir haben einen Plan, nach dem die Lehrkräfte abwechselnd für die Betreuung eingesetzt werden“, schildert Schulleiter Lutz Hoffmeyer.